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OLG Düsseldorf, 02.03.1994 - 3 Wx 211/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Deutsches Notarinstitut
BNotO § 15
Einseitiger Widerruf der Hinterlegungsanweisung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Deutsches Notarinstitut (Leitsatz)
BNotO § 15
Einseitiger Widerruf der Hinterlegungsanweisung - Deutsches Notarinstitut (Leitsatz)
BNotO § 15; BGB §§ 439, 440
Amtspflichten des Notars bei Auszahlung des hinterlegten Kaufpreises
Papierfundstellen
- DNotZ 1995, 497
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Schleswig, 26.09.1991 - 2 W 62/91
Widerruf der Hinterlegungsanweisung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.03.1994 - 3 Wx 211/93
wenn sich ernsthafte Bedenken gegen die Wirksamkeit bzw. den Vollzug des Kausalgeschäfts ergeben (vgl. z. B. Senat MittRhNotK 1988, 48, 49; KG OLGZ 1984, 410, 416 DNotZ 1985, 51 ; OLG Schleswig JurBüro 1992, 45, 46 = MittRhNotK 1992, 28 ) oder wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß der Notar bei Befolgung der unwiderruflichen Weisung an der Erreichung unerlaubter oder unredlicher Zwecke mitwirken würde (vgl. z. B. KG OLGZ 1984, 410, 412 = DNotZ 1985, 51), oder - wenn dem Käufer durch die Auskehrung des Kaufpreises ein unwiderbringlicher Schaden droht (vgl. z. B. Senat MittRhNotK 1988, 48, 49). - KG, 23.03.1984 - 1 W 529/84
Einseitiger Widerruf einer dem Notar erteilten Weisung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.03.1994 - 3 Wx 211/93
wenn sich ernsthafte Bedenken gegen die Wirksamkeit bzw. den Vollzug des Kausalgeschäfts ergeben (vgl. z. B. Senat MittRhNotK 1988, 48, 49; KG OLGZ 1984, 410, 416 DNotZ 1985, 51 ; OLG Schleswig JurBüro 1992, 45, 46 = MittRhNotK 1992, 28 ) oder wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß der Notar bei Befolgung der unwiderruflichen Weisung an der Erreichung unerlaubter oder unredlicher Zwecke mitwirken würde (vgl. z. B. KG OLGZ 1984, 410, 412 = DNotZ 1985, 51), oder - wenn dem Käufer durch die Auskehrung des Kaufpreises ein unwiderbringlicher Schaden droht (vgl. z. B. Senat MittRhNotK 1988, 48, 49). - LG Koblenz, 23.11.1993 - 10 T 202/93
Betreuungsgebühr für Kaufpreisüberwachung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.03.1994 - 3 Wx 211/93
10. Kostenrecht - Betreuungsgebühr für Kaufpreisüberwachung (LG Koblenz, Beschluß vom 23.11.1993 - 10 T 202/93 - mitgeteilt von Notarassessor Hans-Jörg Assenmacher, Koblenz) KostG § 147 Abs. 2 1. Für den Fall des Nachweises der Zahlung des Kaufpreises durch den Käufer steht fest, daß der Notar über die sogenannte Umschreibungsüberwachungsklausel im Vertrag die Verpflichtung hat, eine Mitteilung des Käufers auf für ihn erkennbare Unrichtigkeiten hin zu überprüfen. - KG, 06.07.1982 - 1 W 5260/81
Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.03.1994 - 3 Wx 211/93
Anm. Klein, 279 ff. Einen differenzierenden Standpunkt vertreten Göttlich/Mümmler, 11. Aufl., Anm. 4.211, Stichwort: Betreuungsgebühr; KG DNotZ 1983, 248 ff. Im Grunde besteht darüber kein Streit, daß eine überwachende Tätigkeit im Zusammenhang mit der Vollzugsreife unter die Tätigkeiten fällt, die im Rahmen des § 147 Abs. 2 KostG einerseits nicht spezialgesetzlich erfaßt und andererseits auch nicht als gebührenrechtlich neutrales Nebengeschäft anzusehen sind.
- OLG Frankfurt, 05.05.1997 - 20 W 307/94
Notaranderkonto, Beachtung eines zwischen den Vertragsparteien ergangenen …
Das entspricht allgemeiner Meinung, weil in § 15 Abs. 1 Satz 2 BNotO ganz allgemein von Beschwerden wegen Amtsverweigerung die Rede ist (BGHZ 76, 9 = NJW 1980, 1106 = DNotZ 1980, 496; BGH N~] 1990, 1733 = DNotZ 1991, 682 ; OLG Frankfurt am Main DNotZ 1992, 61 = ; MDR 1990, 559 und OLGZ 1951, 412 /414; OLG Hamm DNotZ 1994, 120 ; OLG Düsseldorf OLGZ 1994, 616 = DNotZ 1995, 497 = MittRhNotK 1994, 185 ; BayOblGZ 1995, 204 = NJW-RR 1995, 1208 ;… Seybold/Schippel/Reithmann aaO § 15 Rn. 106).